Die Ersten weltweit, die an Bio-Produkte geglaubt haben
Europa hat als Erstes schon in den 80er-Jahren die biologischen Erzeugungsstandards geregelt, später gefolgt von den USA, Lateinamerika und Asien. Seit dem 1. Juli 2012 hat die Europäische Union die Verwendung der Unionsmarke, die die „Bio-Produktion“ klar identifiziert und so den Verbrauchern die Identifikation des Produkts erleichtert, für obligatorisch erklärt.
Die Bio-Produkte entscheiden sich für die Natur
Die Pflicht, das europäische Logo anzubringen, gilt für alle verpackten biologischen Lebensmittel, die in Europa erzeugt wurden, und bleibt hingegen fakultativ für die unverpackten und die importierten Lebensmittel. Die Unionsmarke ist eine Sicherheitsgarantie für die Verbraucher und entspricht der ständig wachsenden Achtung auf die Zertifizierungen und die Nachverfolgbarkeit.
Die europäische biologische Landwirtschaft ist eine Modalität der landwirtschaftlichen Erzeugung, die sich auf Produktionsprinzipien und -praktiken stützt, die zusammengenommen die Auswirkungen des Menschen auf die Umwelt auf das Minimum beschränken und möglichst natürliche Produktionsweisen ohne Verwendung von externen Chemikalien gewährleisten. Das bedeutet:
Gesund essen im Respekt vor dem Planeten
Die biologischen Produktionsmethoden versuchen, durch zwingende Regeln und Vorschriften die Umwelt möglichst zu schonen, um folgende Ziele zu erreichen:
Die biologischen Verarbeiter und, in erweitertem Sinne, die Marketer und die Lebensmittelhändler verfolgen dieselben Ziele der biologischen Landwirte und liefern, frische, unverfälschte Produkte, die erarbeitet und geplant wurden, um die Natur und ihre Ökosysteme zu schonen.
Die europäische Regelung
Die europäischen Bio-Produkte sind durch die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates geregelt, die die Grundsätze, die Ziele und die allgemeinen Regeln für die biologische Produktion und die Vorschriften für die Kennzeichnung der biologischen Produkte definiert, geregelt. Die Verordnung (EG) Nr. 889 der Kommission vom 5. September 2008 hat die Verordnung durch spezifische Vorschriften bezüglich Produktionssysteme, Kennzeichnung und Kontrolle implementiert. Am 19. April 2018 hat das Europäische Parlament den neuen Verordnungsvorschlag der Kommission für die Bio-Produkte angenommen, der die aktuelle Vorschriften ab 2021 aufheben wird.
Um mit Sicherheit ein frisches oder verarbeitetes oder verpacktes, biologisches Produkt zu identifizieren, muss man die Kennzeichnung ansehen, wo alle obligatorischen Informationen angegeben sind. Die biologische Kennzeichnung gewährleistet den Verbrauchern die Einhaltung der biologischen Standards in der Produktion, zertifiziert gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007.
